1. | Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertrages oder die Vermittlung eines Kaufvertrages über unbebaute und bebaute Liegenschaften jeglicher Art, insbesondere Grundstücke, Wohn- und Gewerbegebäude, Wohnungen und Häuser. Ferner der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages hinsichtlich der Verwaltung, Vermietung, Finanzierung oder sonstige Verwertung von Liegenschaften jeglicher Art. |
2. | Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. |
3. | Alle Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe oder Bekanntgabe an Dritte ist ohne unsere Zustimmung verboten und bei Mißachtung schadenersatzpflichtig. |
4. | Sämtliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. |
5. | Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Kaufvertrages oder sonstigen Erwerbsvertrages ist vom Käufer und Verkäufer eine Provision in Höhe von 4% des Gesamtkaufpreises zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. |
6. | Für die Vermittlung und/oder den Nachweis an gewerblichen Miet- und Pachtverträgen hat der Mieter oder Pächter bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine Provision von 2 Monatsmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren hat der Mieter oder Pächter eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Vereinbarungen eines Optionsrechtes hat der Mieter oder Pächter 2 Monatsmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. |
7. | Für Vermittlung und/oder den Nachweis eines Mietvertrages über Wohnraum hat der Mieter eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. |
8. | Eine Provision fällt auch dann an, wenn wirtschaftliches gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. |
9. | Eine Provision fällt auch dann an, wenn der Angebotsempfänger das Angebot an einen Dritten weiterleitet und dieser einen Kauf und/oder Mietvertrag abschließt. |
10. | Alle Provisionen sind verdient, fällig und zahlbar im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäftes. |
11. | Auf unserer Homepage und unseren Webseiten befinden sich auch Links zu Webseiten anderer Firmen. Für all diese gilt: Wir erklären hiermit ausdrücklich, das wir keinerlei Einfluss auf die Inhalte und die Gestaltung dieser Seiten haben, von daher übernehmen wir keinerlei Haftung für Inhalt und Gestaltung. Die Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten zu denen Links und Banner führen. |
12. | Gerichtsstand ist soweit zulässig Brühl. |